Steuerberater muss Rechnung unterschreiben
Ein Steuerberater hat nur dann einen Gebührenanspruch, wenn die von ihm an seinen Mandanten gerichtete Rechnung auch von ihm unterschrieben wurde.
Beschluss des OLG Köln vom 25.02.2000
19 W 1/00
RdW Heft 8/2000, Seite V
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