Reitunfall und Haftung beim Gespannfahren
Zum Unfall eines Fahrschülers beim Gespannfahren: Erteilt ein Pferdehalter, der den Pferde-Fahrsport als Hobby betreibt,
aus Gefälligkeit kostenlos Unterricht im Gespannfahren, ist er einem
Schüler schadensersatzpflichtig, wenn sich dieser infolge einer
falschen Anleitung durch einen Sturz Verletzungen zuzieht. An der Haftung
des Fahrlehrers änderte auch nichts, dass er durch
Schilder darauf hingewiesen hatte, dass die Unterrichtsteilnahme auf
eigene Gefahr erfolgt.
Urteil des OLG Hamm vom 11.11.1999 - 6 U 120/98, NJW-RR 2001, 19
[Mehr hierzu im Artikel Hinweise zur Haftung bei Reitunfällen].