Ende der Kindergeldzahlung bei Studium
Eltern volljähriger Kinder haben einen Anspruch auf Kindergeld bis zum endgültigen Abschluss der Hochschulausbildung. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs endet die Berufsausbildung spätestens mit der Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses. Übt der Student jedoch zwischen der letzten Prüfungsleistung und der Bekanntgabe des Ergebnisses vollzeittätig seinen späteren Beruf aus, entfällt der Kindergeldanspruch bereits mit Aufnahme der Berufstätigkeit. Ab diesem Zeitpunkt ist nach Auffassung des Gerichts das Berufsziel erreicht und der Unterhaltsbedarf des Kindes gegenüber seinen Eltern beendet.
Urteil des BFH vom 10.05.2000
VI R 143/99
RdW 2001, 39
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