Entsteht zwischen einem Taxifahrer und einem Fahrgast nach Beendigung der Fahrt Streit über den zu entrichtenden Fahrpreis und entfernt sich der Fahrgast ohne Bezahlung des vom Taxameter angezeigten Fahrpreises und ohne Preisgabe seiner Personalien, so ist der Taxifahrer berechtigt, den Fahrgast auch unter Anwendung körperlicher Gewalt bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten.
Urteil des AG Grevenbroich vom 26.09.2000
5 Ds 6 Js 136/00
NJW 2002, 1060
|
|
|
|