Vergewaltigung in der Ehe künftig strafbar

Nach jahrzehntelangem Gerangel hat nun der Bundestag den Gesetzentwurf, der die Vergewaltigung in der Ehe künftig als Verbrechen unter Strafe stellt, mit großer Mehrheit angenommen. Das neue Gesetz verzichtet auf die lange Zeit heftig umstrittene Widerspruchsklausel, nach der die vergewaltigte Frau die Durchführung des Strafverfahrens hätte nachträglich wieder vereiteln können.

Der neue Straftatbestand ist übrigens durchgehend geschlechtsneutral formuliert. Auch eine Frau, die ihren Mann zu einer sexuellen Handlung zwingt, die ihn besonders erniedrigt, kann daher ebenso wegen Vergewaltigung bestraft werden.

NJW Heft 24/97, Seite XLI,

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