Kein Rauchverbot im Gericht

Die Nichtraucherinitiative Wiesbaden e.V. blieb mit Ihrem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden erfolglos, ein generelles Rauchverbot im Gebäude des Amtsgerichts zu verhängen. Unabhängig davon, dass die Nichtrauchervereinigung nicht klagebefugt war, kam das Gericht zu dem Schluß, dass das kurzzeitige Einatmen von Zigarettenrauch (passivrauchen) auf den Gerichtsgängen allenfalls als Belästigung, nicht jedoch als Eingriff in das Gesundheitsrecht der Besucher des Amtsgerichts zu werten ist. Im übrigen könnten sich Nichtraucher in einem rauchfreien Bereich des Gebäudes aufhalten und dort auf den Aufruf ihrer Angelegenheit über die Lautsprecheranlage oder durch einen Gerichtsdiener warten.

Beschluss des VG Wiesbaden vom 23.06.1997

1 G 570/97

NJW 1997, 3043

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