Der Bundestag hat einen lange diskutierten Gesetzentwurf zur Änderung der Strafprozessordnung verabschiedet. Ist es unmöglich, einen Zeugen in der Hauptverhandlung vor Gericht zu vernehmen, soll dies mit Hilfe einer Videoaufnahme durchgeführt werden. Dabei bleibt der Richter im Gerichtssaal und ist mit dem Zeugen, der durch eine Vertrauensperson und einen anwaltlichen Beistand begleitet werden kann, über eine Video-Direktschaltung verbunden.
Der Zeugenschutz soll nicht auf bestimmte Personengruppen beschränkt sein. In der Praxis wird die Videovernehmung jedoch insbesondere bei kindlichen Zeugen angewandt.
NJW Heft 51/97, XLIII,
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