Die auf Verlangen der Bank von einer finanziell überforderten Ehefrau übernommene Mithaftung für Kredite des (inzwischen geschiedenen) Ehemanns ist ohne Hinzutreten besonders belastender Umstände nicht sittenwidrig, wenn der ursprünglich nur dem Ehemann allein gewährte Kredit überwiegend für die Gründung des gemeinsamen Hausstandes und gemeinsamer Anschaffungen der damals noch verheirateten Eheleute verwendet wurde.
Urteil des BGH vom 06.10.1998
XI ZR 244/97
NJW Heft 50/1998, Seite VII
Betriebs-Berater 1998, 2444
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