Die technischen Möglichkeiten des Internet haben nun auch die amerikanischen Gerichte erkannt. In mehreren US-Bezirken wird mit der komplett elektronischen Abwicklung von Zivilprozessen experimentiert. Danach soll der Kläger seine Klage per Internet an das Gericht übermitteln. Der Beklagte kann die Klage sodann auf elektronischem Wege beim Gericht abrufen. Der gesamte weitere Schriftverkehr bis hin zum Urteil erfolgt ebenfalls per e-mail. Die Öffentlichkeit der Verfahren soll durch einen im Gericht allgemein zugänglichen Computer bewahrt werden. Das elektronische Gerichtsverfahren ist auf Zivilprozesse beschränkt. Straf- und Konkursverfahren werden wie bisher abgewickelt.
NJW Heft 43/97, Seite XL
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