Klausel eines Reiseveranstalters über Anzahlung wirksam

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Verwendung der Klausel "Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises je Wohneinheitbuchung." in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseveranstalters der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB standhält. Durch die Klausel werden Reisekunden nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben in unangemessener Weise benachteiligt.

Urteil des BGH vom 20.06.2006
X ZR 59/05
Pressemitteilung des BGH

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