Verunglimpfung durch Veröffentlichung einer Klageerhebung

Ein Unternehmer muss es nicht hinnehmen, wenn auf der Homepage einer Anwaltskanzlei erwähnt wird, dass gegen ihn ein zivilrechtliches Verfahren geführt wird. Das Kammergericht Berlin sieht darin einen Verstoß gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht. In dem entschiedenen Fall hatte eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei eine Liste der Unternehmen veröffentlicht, gegen die ihre Mandanten klagen.

Urteil des KG Berlin vom 30.09.2004
9 U 21/04
KGR Berlin 2006, 26

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