Kein Schadensersatz wegen Wanderunfall

Wer einen umgestürzten Baum, der eine gefahrlose Weiterbenutzung eines Wanderweges verhindert, abseits des Weges bei Schnee auf einem Trampelpfad um die Baumkrone herum zu umgehen versucht und dabei stürzt, handelt nach Auffassung des Oberlandesgerichts Celle auf eigene Gefahr und hat sich die Folgen des Sturzes selbst zuzuschreiben. Der Waldbesitzer haftet unter diesen Umständen nicht wegen einer Verkehrssicherungspflichtverletzung.

Urteil des OLG Celle vom 20.12.2005
14 U 147/05
OLGR Celle 2006, 83

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