Prozesskostenhilfe - wirtschaftliche Verhältnisse

Wirtschaftliche Verhältnisse

Nach § 114 ZPO erhalten Sie Prozesskostenhilfe, wenn sie nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht oder nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können. Zur Beurteilung Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse sind dabei die folgenden Fragen wichtig:

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