Was heißt Bestandsschutz bei der Bemessung von Arbeitslosengeld?

Der Bestandschutz beim Arbeitslosengeld bedeutet, dass der Arbeitlose nach der Aufnahme einer Beschäftigung innerhalb der nächsten zwei Jahre nach dem letzten Tag des Arbeitslosengeldbezuges ein Anspruch auf das Bemessungsentgelt aus dem letzten Leistungsbezug hat. Das wiederum bedeutet, der Arbeitslose kann innerhalb von drei Jahren ein Arbeitslosengeld geltend machen, welches sich aus dem Bemessungsentgelt ergibt, wonach das Arbeitslosengeld zuletzt bezogen wurde.

Der Leistungssatz wird natürlich dem jeweiligen Kalenderjahr um die maßgeblichen Steuerabzüge angepasst. Wird durch die Beschäftigung ein höherer Arbeitslosengeldanspruch erworben als zuletzt, bleibt diese Vorschrift unberücksichtigt. Die Regelung soll dem Arbeitslosen ermöglichen eine Beschäftigung mit geringerem Arbeitsentgelt anzunehmen.

Wenn bei einem Arbeitslosen das frühere Bemessungsentgelt mit einer Beschäftigung von zum Beispiel 37 Wochenstunden ermittelt war und für den aktuellen Anspruch ein Bemessungsentgelt nach 25 Wochenstunden zu berechnen ist, kann natürlich nach der Bestandsschutzregelung nicht das frühere Bemessungsentgelt von 37 Wochenstunden herangezogen werden. Es erfolgt insoweit eine "Runterrechnung" auf 37 Wochenstunden.

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