Sperrzeit bei eigener Kündigung wegen Aufnahme einer selbständigen Beschäftigung
Die Begründung des Arbeitslosen, dass die Zeit der Arbeitslosigkeit für Vorbereitungen der Selbständigkeit genutzt wird, ist kein wichtiger Grund im Sinne der Sperrzeitvorschriften. Denn eine Verfügbarkeit ist nach dieser Definition dabei nicht gegeben und für die Vermittlungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen, ist eine grundsätzliche Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld.