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Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und eine zumutbare Arbeit ablehnen, wird Ihre Regelleistung für 3 Monate gestrichen. Gestrichen werden auch die Zahlungen für Mehrbedarfe und der befristete Zuschlag. Zahlungen für Unterkunft und Heizung werden, direkt an den Vermieter überwiesen, damit Sie Ihre Wohnung behalten können. Das Notwendigste zum Leben erhalten Sie in Form von Sachleistungen (etwa Lebensmittelgutscheine oder Kleidung).
Bei einer wiederholten Arbeitsablehnung entfällt auch die Zahlung von Kosten für Unterkunft und Heizung an den Vermieter.
Um Obdachlosigkeit bei den Jugendlichen zu vermeiden, können die Kosten für Unterkunft und Heizung jedoch sofort wieder übernommen werden, wenn der Jugendliche sich nachträglich bereit erklärt, seinen Pflichten nachzukommen.
Der Leistungsträger kann die Sanktionen aber flexibel einsetzen. Das Gesetz gibt ihm die Möglichkeit im Einzelfall, die Leistungssperre auf sechs Wochen festzulegen. Zudem gibt es die Möglichkeit, eine bereits auf drei Monate festgesetzte Sanktion auf sechs Wochen zu verkürzen.
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Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform
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