Arbeitslosengeld II
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Welche Beschäftigungsmöglichkeiten gibt es für ALG II-Empfänger? Was sind Ein-Euro-Jobs?

Eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt kann nur die freie Wirtschaft anbieten und einrichten. ALG II-Beziehern kann aber auch eine zusätzliche und im öffentlichen Interesse liegende Beschäftigung angeboten werden, wenn dies ihre Eingliederungschancen verbessert.

Derartige Beschäftigungsverhältnisse auf dem zweiten Arbeitsmarkt können entweder sozialversicherungspflichtig - jedoch ohne die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung - entgolten werden oder es wird das Arbeitslosengeld II zuzüglich einer Mehraufwandsentschädigung von rund 1 Euro pro Stunde gezahlt (so genannte 1-Euro- oder Zusatzjobs). Die Sozialversicherung erfolgt hierbei aus dem Bezug des Arbeitslosengeldes II. Welche Beschäftigungsmöglichkeit in Frage kommt, entscheidet der persönliche Ansprechpartner.

Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform

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