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Zu Sanktionen für Leistungsbezieher über 25 Jahre bei Pflichtverletzungen:
Wenn Sie eine zumutbare Arbeit ablehnen, wird Ihr Arbeitslosengeld II für drei Monate um 30 Prozent der für Sie maßgebenden Regelleistung gekürzt.
Lehnen Sie innerhalb eines Jahres eine zweite zumutbare Arbeit ab, erfolgt eine weitere dreimonatige Kürzung um dann 60 Prozent Ihrer Regelleistung. Bei jeder weiteren Ablehnung innerhalb eines Jahres wird das Arbeitslosengeld II vollständig gestrichen.
Bei einer Minderung der Leistungen um mehr als 30 Prozent können Sie aber Sachleistungen, z.B. Kleidung oder Lebensmittelgutscheine, erhalten. Die Absenkung tritt mit Wirkung des Kalendermonats ein, der auf das Wirksamwerden des Bescheides folgt, der die Absenkung der Leistung feststellt.
Von der Sanktion ist das gesamte Arbeitslosengeld II erfasst, also auch die Leistungen für die Unterkunft und Leistungen für Mehrbedarfe. Der Träger kann den vollständigen Wegfall der Leistung auf eine Absenkung um nur 60 Prozent abmildern, wenn Sie sich nachträglich bereit erklären, Ihren Pflichten nachzukommen.
| Verwandt: angebotene Arbeit ablehnen |
Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform
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