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Habe ich Anspruch darauf, dass mein minderjähriges Kind betreut wird?
Sie haben darauf keinen Anspruch. Im Einzelfall kann Ihr persönlicher Ansprechpartner jedoch eine Betreuung befürworten. Denn die Träger der Grundsicherung sollen darauf hinwirken, dass erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen, vorrangig ein Platz zur Tagesbetreuung des Kindes angeboten wird (§ 10 I Nr. 3 SGB II oder § 10 I Nr. 3 SGB).
Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform