Arbeitslosengeld II
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Ich bin 58 Jahre alt. Muss ich jede Arbeit annehmen?

Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen
Anspruch auf Leistungen des Arbeitslosengeldes II haben ab dem 01. Januar 2008 auch ältere Erwerbsfähige, die vor dem 01.01.2008 das 58. Lebensjahr vollendet haben. Weiterhin sind sie nicht arbeitsbereit und unternehmen nicht alles, um eine Arbeit zu suchen, sofern der Anspruch auf Leistungen des Arbeitslosengeldes II vor dem 01.01.2008 entstanden ist.

Personen, die vor dem 31. Dezember 2007 das Alter von 58 Jahren erreichen oder älter sind, können nach § 428 SGB III erklären, dass sie gar nicht mehr arbeiten wollen - und erhalten dennoch Arbeitslosengeld II.

Zur Verdeutlichung: Diese Personen haben auch dann Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn sie "nicht arbeitsbereit sind und nicht alle Möglichkeiten nutzen und nutzen wollen, ihre Hilfebedürftigkeit durch Aufnahme einer Arbeit zu beenden". Die Regelung im § 428 Sozialgesetzbuch III trägt den schönen Titel: "Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen".

Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform

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