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Personen, die vor dem 31. Dezember 2007 das Alter von 58 Jahren erreichen oder älter sind, können nach § 428 SGB III erklären, dass sie gar nicht mehr arbeiten wollen - und erhalten dennoch Arbeitslosengeld II.
Zur Verdeutlichung: Diese Personen haben auch dann Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch, wenn sie "nicht arbeitsbereit sind und nicht alle Möglichkeiten nutzen und nutzen wollen, ihre Hilfebedürftigkeit durch Aufnahme einer Arbeit zu beenden". Die Regelung im § 428 Sozialgesetzbuch III trägt den schönen Titel: "Arbeitslosengeld unter erleichterten Voraussetzungen".
Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform
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