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Es wird für privat Versicherte ein Zuschuss zur Krankenversicherung gewährt, wenn Sie allein aufgrund der Aufwendungen für eine eigenständige Kranken- und Pflegeversicherung hilfebedürftig (gem. § 9 SGB II) würden. In diesem Fall übernimmt die Bundesagentur für Arbeit auf Antrag Aufwendungen im erforderlichen Umfang für eine angemessene Kranken- und Pflegeversicherung.
Auszug aus ALG II zu privat krankenversichert
Im Artikel Arbeitslosengeld II - ALG II / Hartz IV wird u.a. auch die Übernahme der Kosten für eine private Krankenversicherung erläutert. Der folgende Text ist verkürzt dem vorgenannten Artikel entnommen worden.
Wer als ALG-II-Empfänger privat krankenversichert ist, hat ein gravierendes Problem, das erst mit dem BVerfG-Urteil vom 09.02.2010 eine Lösung versprach. Nach dem § 5 Abs. 5a SGB V ist der ALG-II-Empfänger nicht mehr gesetzlich krankenversicherungspflichtig. Er wechselt stattdessen als PKV-Versicherter in den Basistarif und seine Krankenversicherungsprämie für diesen Basistarif wird halbiert. Es verbleibt aber mithin eine Lücke von rund 150 Euro (ggf. zzgl. Pflegeversicherung), die vom Regelsatz zu zahlen ist.
Nach dem BSG-Urteil vom 18.1.2011 - B 4 AS 108/10 R ist das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum privat versicherter ALG II-Empfänger gefährdet, wenn die PKV-Beiträge vom Grundsicherungsträger nicht komplett übernommen würden. So heißt es verkürzt im Leitsatz: Ein privat krankenversicherter Bezieher von ALG II-Leistungen kann die Übernahme seiner Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Wege einer analogen Anwendung der für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Personen geltenden Regelung von dem SGB 2-Träger beanspruchen." Das Bundessozialgericht hatte sich jedoch nicht zu den Altschulden geäußert.
Viele ALG II-Empfänger konnten die Beträge für Altschulden bei der PKV nicht aufbringen. Im August 2011 hat sich das Gesundheitsministerium mit den privaten Krankenversicherungen geeinigt: Beitragsschulden müssen privatversicherte Hartz-IV-Empfänger nicht bezahlen. Hartz-IV-Empfänger, die einer privaten Krankenversicherung angehören, sollen danach ihre oft über Jahre angehäuften Beitragsschulden erlassen bekommen. Quasi als Gegenleistung sollen die privaten Krankenversicherungen die staatlichen Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung zukünftig direkt von den Jobcentern und Sozialhilfeträgern erhalten. So ist sichergestellt, dass die Betroffenen dieses Geld nicht anderweitig verwenden.
Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform
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