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Wenn ich Arbeitslosengeld II beziehe, bin ich dann sozialversichert?
Sie sind in der Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert, wenn Sie nicht bereits familienversichert sind. Für nähere Auskünfte zum Verfahren wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse.
Zudem sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Hierbei wird ein Pauschalsatz auf der Basis des Mindestbeitrages an den Rententräger überwiesen.
Zum 01.01.2011 sind folgende Regelungen vorgesehen, die wahrscheinlich auch vom angerufenen Vermittlungsausschuss nicht mehr geändert werden:
Wegfall der Übergangszahlung von Arbeitslosengeld I zu Arbeitslosengeld II
Wegfall des Heizkostenzuschusses für Wohngeldempfänger
Keine Beitragszahlung zur Rentenversicherung für Langzeitarbeitslose
Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform