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Werden Versicherungsbeiträge für Pflichtversicherungen übernommen?

Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen (z. B. Kfz-Haftpflicht, Gebäudebrandversicherung) werden in nachgewiesener Höhe vom Einkommen abgesetzt. Weiterhin werden vom Einkommen volljähriger Hilfebedürftiger und vom Einkommen minderjähriger Hilfebedürftiger, wenn diese nicht mit volljährigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben, 30 Euro monatlich für angemessene private Versicherungen (zum Beispiel Hausratversicherung, private Haftpflichtversicherung) pauschal abgesetzt.

ei Mini-Jobs bis 400 Euro sind diese Abzugsmöglichkeiten bereits in einem Betrag von 100 Euro enthalten, der stets vom Einkommen abgezogen wird. Bei Einkommen oberhalb 400 Euro monatlich werden die genannten Abzüge berücksichtigt, wenn sie insgesamt 100 Euro übersteigen.

Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform

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