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Muss ich für meine hilfebedürftigen Eltern Unterhalt zahlen?
Der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird von Ihnen keine Rückzahlung des ALG II/Sozialgeldes verlangen, das er an Ihre Eltern zahlt. Denn im SGB II gibt es keinen Unterhaltsrückgriff zwischen volljährigen Verwandten. Ob Sie Ihren Eltern Unterhalt zahlen müssen, richtet sich deshalb grundsätzlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Im Rahmen des SGB II gibt es jedoch eine Vermutungsregelung, nach der im selben Haushalt lebende Verwandte oder Verschwägerte den Hilfebedürftigen finanziell unterstützen, soweit sie dazu in der Lage sind.
Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform
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