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Meine Eltern werden Arbeitslosengeld II beziehen. Ich wohne bei ihnen und bekomme Lehrgeld; wird das auf den Anspruch meiner Eltern angerechnet?
Sind Sie noch minderjährig, wird das Lehrgeld auf keinen Fall bei Ihren Eltern mit berücksichtigt. Wenn Sie volljährig sind, ist Ihr Einkommen - und das Lehrgeld zählt zu Ihrem Einkommen - im Rahmen der Haushaltsgemeinschaft mit Ihren Eltern dann zu berücksichtigen, wenn nach der Höhe Ihres Einkommens eine Unterstützung Ihrer Eltern erwartet werden kann. Es gelten dann aber höhere Einkommensfreibeträge als beim Bezug von Arbeitslosengeld II.
Der alleinige Bezug von Lehrgeld wird in der Regel nicht zum Überschreiten dieser Freibeträge führen. Außerdem kann die Vermutung, dass Sie Ihre Eltern unterstützen, von Ihren Eltern widerlegt werden.
Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform