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Gelten Unterhaltszahlungen, die ich bekomme, als Einkommen?
Unterhaltszahlungen, die ein Leistungsempfänger bezieht, gelten als Einkommen.
Die Unterhaltszahlungen werden daher als Einkommen angerechnet. Wenn minderjährige Kinder Unterhaltszahlungen eines Elternteils erhalten, werden diese aber nur bei dem Bedarf des Kindes berücksichtigt.
Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform