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Werden die Nebenkosten für die Mietwohnung übernommen?

Ja, sie werden in Höhe der tatsächlichen Kosten gezahlt, soweit sie angemessen sind.

siehe auch Eigentumswohung sowie Hinweise zur Wohnung für Jugendliche und Umzug und Angemessenheit der Wohnung sowie Hinweise zur Wohnung für Jugendliche und Umzug.

Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform

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