Arbeitslosengeld II
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Wird meine Rente auf das Arbeitslosengeld II angerechnet?

Wenn Sie eine Altersrente beziehen, haben keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Das gilt auch, wenn Sie eine vorgezogene Altersrente bekommen. Reicht die Rente selbst für Ihren Lebensunterhalt nicht aus, können Sie Sozialhilfe beantragen.

Bei anderen Renten handelt es sich grundsätzlich um Einkommen, das auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Allerdings gibt es Ausnahmen: So ist die Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz anrechnungsfrei.

Ebenso wird die Rente oder Beihilfe, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz erbracht wird, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nicht angerechnet. Übersteigt die Rente den gesetzlichen Bedarf des Rentners, wird der übersteigende Teil beim Arbeitslosengeld II für den Partner oder die Kinder des Rentners berücksichtigt.

Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform

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