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Anrechnung von Einkommen auf das Arbeitslosengeld II im Zusammenleben mit Partner ohne Trauschein in einem gemeinsamen Haushalt: Wenn Sie mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin in einem gemeinsamen Haushalt zusammen wohnen und
wird von Gesetzes wegen vermutet, dass Sie eine eheähnliche Partnerschaft bilden.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine eheähnliche Partnerschaft zwischen Mann und Frau oder eines gleichgeschlechtlichen Paares handelt.
Diese gesetzliche Vermutung kann im Einzelfall von Ihnen durch Vorlage entsprechender Nachweise widerlegt werden. Eine bloße Behauptung, dass die Partnerschaft nicht auf Dauer angelegt ist und beide in Notfällen nicht füreinander einstehen, reicht nicht aus. Was ein angemessener und ausreichender Nachweis ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform
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