Arbeitslosengeld II
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Wird bei der Berechnung meines Arbeitslosengeldes II das Einkommen und Vermögen meiner volljährigen Tochter berücksichtigt?

Nein, es sei denn, Sie leben mit Ihrer volljährigen Tochter in einer Haushaltsgemeinschaft zusammen. Dann gelten aber für Ihre Tochter bei der Vermögensanrechnung die gleichen Maßstäbe wie bei einem Bezieher von Arbeitslosengeld II. Bei der Einkommensanrechnung gelten höhere Freibeträge als bei dem Bezug von Arbeitslosengeld II. Außerdem kann die Vermutung, dass Ihre Tochter Ihnen Geld gibt, von Ihnen widerlegt werden.

Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform

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