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Was passiert, wenn ich im Lotto gewinnen würde? Müsste ich das mitteilen?
Lottogewinne sind als einmalige Einnahmen anzusehen und deshalb anzugeben. Arbeitslosengeld II wird solange nicht gewährt, wie einmalige Einnahmen - nach Abzug der üblichen Absetzbeträge sowie der Beiträge für eine dann erforderliche freiwillige Weiterversicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung- zur Bestreitung des Lebensunterhaltes ausreichen.
Würden Sie Ihren Gewinn verschenken, müsste das Geschenk in der Regel zurückgefordert werden.
Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform