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Ich bin Türke und möchte mit 65 zurück in meine Heimat gehen.Da habe ich mir für mein Alter ein Haus gebaut. Muss ich das jetzt verkaufen?
Auch Vermögen, das sich im Ausland befindet, muss angegeben werden. Ob es zu einer Verwertung des Objektes kommt (nicht selbst bewohntes Wohneigentum), muss im Einzelfall geprüft werden.
Ob die Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende die Immobilie als Vermögen berücksichtigen, ist danach im Einzelfall zu entscheiden. Es kann dazu führen, dass Sie keine Leistungen erhalten.
Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform
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