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Muss ich eine Ablehnung des Antrags akzeptieren?
Nein, es kann Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt und bei weiterer Ablehnung vor dem Sozialgericht geklagt werden. Wo und innerhalb welcher Frist steht auf Ihrem Bescheid.
Muss ich alle sechs Monate einen neuen Antrag stellen?
Grundsätzlich ja. Wenn aber keine Veränderung in Ihren Verhältnissen zu erwarten ist, kann die Frist verlängert werden. Das ist der Fall bei
Beziehern von Leistungen nach § 65 Abs. 4 SGB II (sog. "58er-Regelung"),
Beziehern, bei denen kein Einkommen angerechnet wird,
älteren Arbeitsuchenden in Zusatzjobs und
Leistungsbeziehern, denen die Arbeitsaufnahme auf absehbare Zeit nicht zumutbar ist (u. a. bei Pflege von Angehörigen, Alleinerziehenden während des Bezugs von Erziehungsgeld).
Bei Jugendlichen unter 25 Jahren kommt eine Verlängerung nur in Ausnahmefällen in Betracht.
Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform