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Die Grundsicherung für Arbeitsuchende verfolgt einen haushaltsbezogenen Ansatz, das bedeutet, dass neben dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen auch die mit ihm in Bedarfsgemeinschaft lebenden Angehörigen bei Hilfebebedürftigkeit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts entweder als Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhalten.
Sozialgeld steht Menschen zu, die
Nichterwerbsfähige, die keiner Bedarfsgemeinschaft mit einem Erwerbsfähigen angehören, erhalten keine Leistungen nach dem SGB II (möglicherweise aber Sozialhilfe nach SGB XII). Die Sozialhilfe ist gesondert zu beantragen. Nichterwerbsfähig ist jemand, der wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit keine drei Stunden am Tag auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten kann.
| Verwandt: Informationen zum Sozialgeld |
Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform
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