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Was ist, wenn ich nach Abgabe des Antrags unerwartet eine Erbschaft mache?
Sie sind verpflichtet, alle Änderungen Ihrer Einkommen- und Vermögensverhältnisse unverzüglich der Agentur für Arbeit mitzuteilen - auch, wenn Sie Ihren Antrag bereits abgegeben haben.
Ein mögliches Erbe wird als Einkommen - nicht als Vermögen - berücksichtigt.
Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform