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Wann und wie werden die Geldleistungen ausgezahlt?
Die Geldleistungen werden auf das im Antrag angegebene Konto überwiesen. Zahlungen können auf Ihren Wunsch auch auf das Konto eines Dritten (Familienmitglied oder Freund) überwiesen werden. Verfügen Sie über kein Konto und geben Sie im Antrag auch nicht die Kontoverbindung eines Dritten an, sind die Leistungen per Zahlungsanweisungen zur Verrechnung anzuweisen.
Die hierdurch entstehenden Kosten haben Sie zu tragen. Ausnahme: Sie weisen nach, dass Ihnen die Einrichtung eines Kontos ohne eigenes Verschulden nicht möglich ist (Vorlage einer Bescheinigung der Bank). Eine Barscheck-Auszahlung ist in der Regel nicht möglich.
Das Arbeitslosengeld II wird am Monatsanfang ausgezahlt. Dies gilt es z. B. bei den Mietzahlungen zu berücksichtigen.
Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform