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Bekomme ich einen Zuschlag, wenn ich schwanger bin?
Für werdende Mütter wird auf Antrag ab der 13. Schwangerschaftswoche ein "Mehrbedarf" von 17 Prozent der Regelleistung gewährt. Ihnen stehen also zusätzlich 60 Euro im Monat zu wenn Sie allein stehend sind, und 54 Euro, wenn Sie einen Partner haben.
Alleinerziehenden mit einem minderjährigen Kind unter 7 Jahren steht ein Zuschlag von 36 Prozent (126 Euro) zu.
Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform