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Gibt es beim Arbeitslosengeld II auch Sachleistungen oder Essensgutscheine?
Ja, es gibt Sachleistungen (z. B. Gutscheine für Möbel und Kleidungsstücke), die Sie im Bedarfsfall erhalten. Lebensmittelgutscheine können ausgestellt werden, wenn das Arbeitslosengeld II wegen Pflichtverletzung durch den Leistungsbezieher um mehr als 30 Prozent der Regelleistung gekürzt wird.
In diesem Fall können auch ggf. ergänzende Sachleistungen erbracht werden.
Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform
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