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Werden Fahrtkosten für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen übernommen?
Ja, diese Regelung bleibt auch weiter erhalten (§ 16 SGB II i. V. m. § 81 SGB III).
Für jeden Tag, an dem der Teilnehmer die Bildungsstätte aufsucht, kann eine Entfernungspauschale gewährt werden.
Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform