Arbeitslosengeld II
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Ich bekomme Arbeitslosengeld I, meine Frau ist nicht berufstätig. Muss sie sich auch um Arbeit kümmern, wenn ich ALG II bekomme?

Auch die erwerbsfähigen Partner der erwerbsfähigen, hilfebedürftigen ALG II-Antragsteller, die bisher keine Arbeit gesucht haben, sind verpflichtet, sich um Arbeit zu bemühen. Einen eigenen Antrag auf ALG II müssen die Partner nicht stellen, denn die Antragstellerin oder der Antragsteller vertritt die gesamte Bedarfsgemeinschaft.

Nicht nur die erwerbsfähigen, hilfebedürftigen ALG II-Antragsteller, sondern auch die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Partner, die erwerbsfähig sind, sind verpflichtet, aktiv daran mitzuwirken, aus der Bedürftigkeit herauszukommen. Ihnen stehen in Zukunft alle Leistungen der Arbeitsvermittlung und Arbeitsförderung zur Verfügung; im Gegenzug sind die Partner der Antragsteller verpflichtet, jede zumutbare Tätigkeit, die ihnen angeboten wird, anzunehmen, sofern keiner der gesetzlichen Ausnahmetatbestände erfüllt ist.

Ein Ausnahmetatbestand liegt zum Beispiel vor, wenn die Tätigkeit die Erziehung eines Kindes gefährden würde oder mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar wäre. Generell gilt: Die Tätigkeit darf nicht gegen das Gesetz und die guten Sitten verstoßen.

Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform

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