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Wann ist eine Wohnung angemessen? Muss ich meine Wohnung aufgeben, wenn die Kosten unangemessen hoch sind? Wird die Mietkaution übernommen, wenn ich die Wohnung wechseln muss?

In der Regel wird durch die kommunalen Träger in einer so genannten "Richtlinie" bestimmt, welche Kosten für eine Wohnung angemessen sind. In einer Großstadt wird oft eine höhere monatliche Kaltmiete als auf dem Land akzeptiert.

Als Richtwerte für angemessenen Wohnraum werden ca. 45-50 m2 für eine Person, zwei Personen ca. 60 m2 oder zwei Wohnräume, drei Personen ca. 75 m2 oder drei Wohnräume, vier Personen ca. 85-90 m2 oder vier Wohnräume sowie für jedes weitere Familienmitglied ca. 10 m2 oder ein Wohnraum mehr angesetzt.

Allerdings gibt es auch viele kommunale Träger, die die Wohnfläche nicht als Kriterium für die Angemessenheit heranziehen; in diesen Fällen sind Höchstmieten oder Quadratmeterpreise bestimmt. Bitte wenden Sie sich im Einzelfall an Ihren örtlichen kommunalen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Ist die Miete nach den amtlichen Maßstäben zu hoch, wird zunächst die volle Miete übernommen. Allerdings nur solange, wie es Ihnen nicht möglich (oder nicht zumutbar) ist, sich eine billigere Wohnung zu suchen oder die Kosten der Unterkunft z. B. durch Untervermietung zu senken. Nach Ablauf von sechs Monaten werden in der Regel nur die angemessenen Kosten der Wohnung übernommen. Wird von Amts wegen ein Umzug befürwortet und veranlasst, werden die Maklergebühren, Umzugskosten und die Mietkaution in der Regel übernommen.

Die Kosten für Strom und Warmwasserversorgung waren vor dem 1.1.2011 noch im Regelsatz enthalten. Die Kosten für Warmwasserbereitung werden ab dem 1.1.2011 jedoch rückwirkend übernommen ( § 20 Abs. 1 SGB II). So heißt es dort zum Regelbedarf: "ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile". Die Kosten für Strom werden somit nicht gesondert übernommen aber die Kosten für die Erzeugung von Warmwasser.

siehe auch Eigentumswohung sowie Hinweise zur Wohnung für Jugendliche und Umzug

Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform

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