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Darf ich mein Auto behalten, wenn ich Arbeitslosengeld II beziehe?
Ein angemessenes Auto oder Motorrad ist für jeden Erwerbsfähigen der Bedarfsgemeinschaft nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Schließlich sollen Sie als Arbeitnehmer flexibel sein - und für eine neue Arbeitsstelle ggf. pendeln können. Die Prüfung der Angemessenheit hat unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls (Größe der Bedarfsgemeinschaft, Anzahl der Pkw im Haushalt, Zeitpunkt des Erwerbs) zu erfolgen.
Autos, bei denen ein Verkaufserlös abzüglich etwaiger noch bestehender Kreditverbindlichkeiten von maximal 5.000 Euro erreichbar ist, gelten von vornherein als angemessen.
Ratgeber Arbeitslosengeld II Hartz IV - Arbeitsmarktreform