30-Tageregelung bei Arbeitslosengeld verfassungsgemäß
Nach der gesetzlichen Regelung zum Arbeitslosengeld erhalten Arbeitslose pro Monat generell für 30 Tage Arbeitslosengeld, unabhängig davon, wie viele Tage der Monat tatsächlich hat. Das Sozialgericht Düsseldorf hält diese Regelung, die in erster Linie der Vereinfachung der Berechnung des Arbeitslosengeldes dient, für verfassungsgemäß.
Urteil des SG Düsseldorf vom 05.08.2005 - S 7 AL 132/05
Pressemitteilung des SG Düsseldorf