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Anrechnung eines Autogewinns auf Arbeitslosengeld II
Wer als Arbeitslosengeld II-Empfänger bei einer Lotterie einen Gewinn macht, sollte sich nicht zu früh freuen. Das Sozialgericht Dortmund sah im Gewinn eines VW Golfs im Wert von 18.000 Euro ein einmaliges Einkommen und strich das Arbeitslosengeld für die Dauer von 10 Monaten. Erst wenn der Wert bis zum so genannten Schonvermögen aufgebraucht ist, lebt der Anspruch auf Arbeitslosengeld II wieder auf.
Beschluss des SG Dortmund vom 19.03.2007 - S 27 AS 59/07
Pressemitteilung des SG Dortmund