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Arbeitslosengeld II: Darlehenszinsen für selbst genutztes Wohnungseigentum
Empfänger von Arbeitslosengeld II haben u. a. Anspruch auf angemessene Leistung für Unterkunft. Soweit selbst genutztes Wohneigentum anerkannt ist, besteht nach einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts auch Anspruch auf Erstattung der Darlehenszinsen für eine noch nicht abgezahlte Eigentumswohnung. Nicht erstattungsfähig sind jedoch die Tilgungsraten für den noch offenen Immobilienkredit.
Urteil des Hessischen LSG vom 12.02.2007 - L 7 AS 225/06