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Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Anspruch auf Unterstützung, d.h.auf Arbeitslosengeld II (ALG II) haben alle Arbeitslosen zwischen 15 und 65 Jahren, die erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt aufgrund von Hilfebedürftigkeit nicht selbst bestreiten können. Die Antragsteller müssen außerdem ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Alle bedürftigen und erwerbsfähigen Personen, die mit dem Antragsteller in einer Bedarfsgemeinschaft leben, haben ebenfalls einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II. Da die Erwerbsfähigkeit erst mit dem 15. Lebensjahr vorliegen kann, wird für alle Kinder unter diesem Alter eine Pauschale als Unterstützungsleistung gezahlt. In einer Bedarfsgemeinschaft ist grundsätzlich nur eine im Haushalt lebende Person Antragsteller. In Ausnahmefällen werden auch von verschiedenen Personen die Anträge berücksichtigt.