Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, Pflegepersonen und Auslandsbeschäftigte

Mit dem Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt (Beschäftigungschancengesetz) vom 24. Oktober 2010 (Link) wird die zunächst bis zum 31. Dezember 2010 befristete Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung für Existenzgründer unter leicht veränderten Bedingungen weitergeführt. Die bisherigen Regelungen haben dazu beigetragen, Hemmnisse für den Schritt in die Selbständigkeit zu überwinden. So werden mehrere befristete Regelungen der Arbeitsförderung verlängert werden. Dazu gehören: Entgeltsicherung für ältere Arbeitnehmer, Eingliederungszuschuss für Ältere, Weiterbildung beschäftigter älterer Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen, Erweiterte Berufsorientierung und Ausbildungsbonus bei Insolvenz.

Vor allem für Existenzgründer bietet die freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung eine attraktive Möglichkeit, für geringe Beiträge eine Absicherung zu erhalten. Auslandsbeschäftigte und arbeitslose Existenzgründer können so in der Arbeitslosenversicherung ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag eingehen. Die gesetzliche Grundlage bildet der § 28a SGB III (Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag). Der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ist an die örtlich zuständige Agentur für Arbeit zu stellen.

Der Antrag muss innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit (Beschäftigung) bzw. nach dem Ende der Pflegezeit nach dem Pflegezeitgesetz gestellt werden. Geben Sie bitte die vollständig ausgefüllten Antragsunterlagen persönlich ab. Um versicherungsrechtliche Nachteile zu vermeiden, beachten Sie bitte, dass das Antragsformular innerhalb von drei Monaten zurückgegeben werden soll. Wird das Antragsformular nicht termingerecht abgegeben, wird die freiwillige Weiterversicherung wegen fehlender Mitwirkung versagt. Kommen Sie Ihrer Mitwirkungspflicht nach Ablauf der Frist nach, beginnt die freiwillige Weiterversicherung erst ab diesem Zeitpunkt.

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