In dem vom Landessozialgericht Hessen entschiedenen Fall wurde ein Oberbauleiter einer Großbaustelle auf dem Weg zur Arbeit von einem bewaffneten Unbekannten überfallen und schwer verletzt. Trotz intensiver Ermittlungen konnte die Tat nicht aufgeklärt werden. Auch das Tatmotiv blieb im Unklaren. Zwar geriet die krankhaft eifersüchtige Ex-Frau des Überfallenen unter Tatverdacht. Die Ermittlungsbehörden konnten aber angesichts der beruflichen Stellung des Verletzten auch einen betrieblichen Hintergrund oder gar eine Personenverwechslung nicht ausschließen.
Urteil des LSG Hessen vom 12.02.2008
L 3 U 82/06
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