BU Leitfaden
BU Grundlagen
BU Spezial
BU Recht Auszug
PKV Grundlagen
Unfallversicherung
Unfall Auszug
Gut zu Wissen
Rubrik verwandt
Vorsorge / Versicherungsschutz bei Berufsunfähigkeit     bei Finanztip.de

Berufsunfähiger Versicherter muss sich um Heilung bemühen

Mit einem Prozess gegen die Versicherung hatte sich der Versicherungsnehmer eine Berufsunfähigkeitsrente erstritten. Wegen schwerer depressiver Störungen war er dauerhaft nicht mehr in der Lage, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. So sahen es jedenfalls die Mediziner und die Richter. Nachdem die zahlungsunwillige Versicherung im Prozess den Kürzeren gezogen hatte, suchte sie weiter nach einem Ausweg, um ihrer Leistungspflicht zu entgehen. Sie verfiel auf eine Klausel ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die besagte, der Versicherungsnehmer müsse alle ärztlichen Anordnungen befolgen und so dazu beitragen, seine Krankheit bzw. Berufsunfähigkeit zu mindern.

Gegen diese Pflicht habe der Mann verstoßen, behauptete das Unternehmen: Der medizinische Sachverständige, der den Versicherten für den Prozess um die Rente begutachtete, habe angeregt, der Patient solle sich in einer psychiatrischen Universitätsklinik untersuchen und behandeln lassen. Zu den Medikamenten, die er bisher genommen habe, gebe es inzwischen therapeutische Alternativen - eventuell wäre sogar eine Besserung des Krankheitsbildes zu erreichen. An diese Empfehlung habe sich der Versicherte aber nicht gehalten.

Damit verliere er seinen Anspruch auf die Berufsunfähigkeitsrente nicht, entschied das Oberlandesgericht Saarbrücken (5 U 903/99-61). Der Versicherungsnehmer müsse sich zwar darum bemühen, seinen Gesundheitszustand zu verbessern. Das gelte sogar dann noch, wenn er bereits Rente beziehe (was ja voraussetze, dass nach Ansicht der Mediziner keine Besserung zu erwarten sei). Der Versicherungsnehmer sei aber nicht verpflichtet, allgemeine Anregungen eines gerichtlichen Sachverständigen zu beherzigen; befolgen müsse er lediglich die Anordnungen seiner behandelnden Ärzte. Im Übrigen habe der medizinische Sachverständige den Kollegen während des Prozesses mehrfach bestätigt, den depressiven Mann 'nach den Regeln der ärztlichen Kunst' behandelt zu haben.


Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 28. Dezember 2001 - 5 U 903/99-61
  © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de
Finanztipps