Sozialhilfeempfängerin verlangt neues Gerät
Ein beachtliches Qualitätsbewusstsein legte eine Frau beim Sozialamt an den Tag: Als man ihr für den Kauf eines Kühlschranks nur einen Betrag von 200 DM für ein gebrauchtes Gerät bewilligte, war sie empört. Man müsse ihr einen neuen Kühlschrank finanzieren, meinte sie, und zog vor Gericht, um weitere 100 DM zu erstreiten.Der Verwaltungsgerichtshof Kassel zeigte dafür kein Verständnis (1 TZ 2831/01 und 1 TG 2988/01). Sozialhilfe solle den notwendigen Lebensunterhalt sichern, zu mehr sei das Sozialamt nicht verpflichtet. Zum notwendigen Bedarf gehöre ein Kühlschrank, aber nicht unbedingt ein neuer. Bei Angehörigen der unteren Lohngruppen sei der Kauf gebrauchter Haushaltsgeräte durchaus üblich. Diese Personen hielten gebrauchte Geräte offenbar nicht für eine Verletzung ihrer Menschenwürde. Wieso dies bei einem Sozialhilfeempfänger zu sozialer Ausgrenzung führen solle, sei nicht nachvollziehbar.
Mit gängigen Reinigungsmitteln könne man gebrauchte Kühlschränke in hygienisch einwandfreien Zustand versetzen. Viele gebrauchte Geräte seien technisch völlig in Ordnung, würden nur wegen einer Haushaltsauflösung verkauft. Und sollte das Gerät tatsächlich früher defekt sein als ein neues, werde die Sozialhilfe für notwendige Reparaturkosten aufkommen.
| © Buhl Data Service GmbH bei Finanztip.de |
|
|
|
|